Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 7.9.2025
1. Allgemeines
1.1 Ergänzend zu den individuell zwischen Auftraggeber und dem Berater geschlossenen Verträgen gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen des Beraters
2.1 Der Berater erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter/innen. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.
2.3 Der Berater erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainings, Workshops und der Erstellung von Dokumenten für den Auftraggeber.
3. Honorare und Kosten
3.1 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.2 Für Maßnahmen wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.3 Für Maßnahmen am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.4 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.5 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.6 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/2 bei Auftragsstellung und zu 1/2 bei Beendigung des Auftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Dem Berater entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
3.7 Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
4. Sicherung der Leistungen
4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Beraters an den von diesem erstellten Werken an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Arbeit. Eine Vervielfältigung, Verwendung oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von dem Berater vorbereitete Material wird den Teilnehmenden der Maßnahme vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
4.3 Der Auftraggeber informiert den Berater vor und während der vereinbarten Maßnahme/n laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Der Berater verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanten Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
4.5 Der Berater ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.6 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von dem Berater nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Berater unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
4.7 Kann ein Termin für ein Training vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Berater, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so sind lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars und ggf. angefallene Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von
– 61 oder mehr Tagen vor dem vereinbarten und beauftragten Termin 50%
– 60 bis 31 Monaten vor dem vereinbarten und beauftragten Termin 75% und
– 30 Tagen vor dem vereinbarten und beauftragten Termin 100%
des Honorars zuzüglich tatsächlich angefallene Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Berater aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Beraters. Dies gilt ebenfalls, falls
a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
